Transporte - AirCargoExpress - Sonderfahrten
Transporte - AirCargoExpress - Sonderfahrten

Allgemeine Informationen

 

 

Auf dieser Seite möchten wir unseren Kunden Zugang zu jeglichen Informationen rund um die Transportlogistik ermöglichen. Sie können dazu Kontakt mit uns aufnehmen und wir beantworten Ihre Fragen, oder Sie suchen über folgende Internet-Links die gewünschten Antworten…

 

www.bvl.de Bundesvereinigung Logistik
www.asko24.com Transportversicherungsmakler
www.bag.bund.de Bundesanstalt für Güterverkehr
www.lkwrecht.de wissenswerte rechtliche Informationen
www.transportrecht.de branchenrelevante Gesetzestexte
www.truckonline.de vom Leben unterwegs…
www.verkehrsinfo.de Verkehrsmeldungen, Routenplaner
www.verkehrsportal.de der Verkehrstalk im Web
www.verkehrsrundschau.de branchenbezogene Nachrichten
www.wetteronline.de weltweite Wetterauskünfte
www.zoll.de Informationen rund um den Zoll
www.reiseplanung.de Routenplaner, Verkehrsinfos, Hotels

Das müssen Sie beim Versand aus dem Gebiet der EU beachten:

 

Warenwerte bis € 1.000,-

Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung mit folgendem Ursprungssatz: Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EG-Ursprungswaren sind. - keine Gestellung bei der zuständigen Zollstelle



Warenwerte zwischen € 1.000,- und € 3.000,-

Ausfuhranmeldung und Handelsrechung in 3facher Ausfertigung mit Ursprungserklärung - keine Gestellung bei der zuständigen Zollstelle Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung.



Warenwerte zwischen € 3.000,- und € 6.000,-

Ausfuhranmeldung und Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung mit Ursprungserklärung Ware und Ausfuhrdokumente müssen bei der zuständigen Zollstelle vorgeführt werden Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung



Warenwerte über € 6.000,00

Ausfuhranmeldung, Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung und EUR.1 Ware und Ausfuhrdokumente müssen bei der zuständigen Zollstelle vorgeführt werden Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung.



Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung (Vordruck 0733 des Einheitspapieres) wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für die Lieferungen in Länder außerhalb der EG verlangt. Es handelt sich um ein Papier, das im Wesentlichen der Information deutscher Behörden dient, auch zu steuerlichen Zwecken verwendet werden kann und nicht ins Ausland gelangt. Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung kann außerdem als Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit verwendet werden, die Ausgangszollstelle an der Grenze bestätigt die Ausfuhr durch Abstempeln.


 

Was ist eine Exportrechnung (Handelsrechnung)?

Die Exportrechnung fordert den Empfänger auf, einen bestimmten Betrag für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen zu entrichten. Sie ist Grundlage für die Verzollung und statistische Erhebung bei der Einfuhr, sie dient der überwachung des Devisenverkehrs sowie als Basis für die Ausfertigung weiterer Versand- und Versicherungsdokumente.

1.Grundangaben

- Anschrift und Bankverbindung des Absenders
- Vollständige Anschrift des Empfängers
- Rechnungs-Nummer und −Datum
- Präzise Warenbezeichnung und Warenmenge
- Einzel- und Gesamtpreis sowie ggf. separat die vereinbarten Verpackungs-, Versicherungs- und

  Transportkosten
- Lieferbedienungen (Incoterms)
- Zahlungsbedingungen und Versandart
- Verpackungsdaten

2. Zusätzliche Angaben

- Eides- und Schwurklauseln gem. den Einfuhrvorschriften, Ursprungserklärungen etc.
- z.B. Erklärungen zur Ordnungsmäßigkeit der Preise, Herstellererklärung
- Zolltarifnummer



Was ist eine Proforma-Rechnung?

Die Proforma-Rechnung wird in erster Linie für Zollzwecke ausgestellt, z.B. - bei kostenlosen Mustersendungen - für die vorübergehenden Verwendung von Waren im Ausland - bei kostenlosen Ersatzteilsendungen (Garantie, Kulanz etc) In allen Fällen erfolgt die Lieferung kostenlos, d.h., es darf auch zu keinem späteren Zeitpunkt keine Berechnung erfolgen. Bei einer Proforma-Rechnung wird keine Zahlung ausgelöst.

WICHTIG! Lieferungen in das Ausland sind von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Ausfuhrnachweis (Spediteurübernahmebescheinigung, Luftfrachtbrief o.ä.). Daher sind entsprechende Rechnungen immer netto auszustellen. Alle Rechnungen sollten original unterschrieben werden und keine Rasuren oder übermalungen aufweisen.



Was ist die Zolltarifnummer?

Die statistische Warentarifnummer ist ein Code zur eindeutigen Bestimmung einer Ware. Sie ist achtstellig.


 

 Was ist ein Ursprungsnachweis?

Ursprungsnachweise belegen, welchem Herstellungsland eine Ware zuzurechnen ist. Dies ist meist die Handelsrechnung, die belegt, von wem Sie Waren erworben haben, und wo sie hergestellt wurden.



Was ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1-Präferenznachweis?

Die EUR.1 ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis für die Inanspruchnahme vertraglich vereinbarter Zollbegünstigungen oder -befreiungen, für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EG Freihandels- Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der Europäische Gemeinschaft assoziiert sind. Für den Ausführer wird die EUR.1 im Rahmen der Versandabfertigung der Ware von der für ihn zuständigen Ausfuhrzollstelle ausgestellt. Die EUR.1 ist der Zollstelle ausgefüllt einzureichen. Der Ausführer hat der Zollstelle auf Verlangen Nachweispapiere, z.B. Lieferantenerklärungen, vorzulegen, um den Ursprung der Exportware zu beweisen.



Was ist eine Lieferantenerklärung (nach EG-Verordnung 1207/2001)?

Das zum Nachweis der Ursprungseigenschaft und damit zur Zollbegünstigung führende Dokument (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung) darf nur ausgestellt werden, wenn der präferentielle Ursprung der Ausfuhrware nachgewiesen werden kann. Um diesen Nachweis zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärungen (LE). Die LE sind also Nachweise des Ursprungs oder eines bestimmten Be- und Verarbeitungsgrad einer Ware innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder einem der Partnerstaaten geeignet. Die LE ist eine privatrechtliche Zusicherung, mit der dem Kunden bestimmte Beschaffenheitsmerkmale einer Ware erklärt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Erklärung unrichtig war, hat der Anwender der LE die Folgen zum tragen. Vordrucke für die Lieferantenerklärung sind im Formularhandel oder in gut sortierten Schreibwarenläden erhältlich.

 

Incoterm-Codes 2010 (aktuell)


Die Incoterms-Klauseln werden nunmehr in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP). Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, die ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).

 

Code

Bedeutung

anzugebender Ort

EXW

ab Werk (engl.: EX Works)

Standort des Werks

FCA

Frei Frachtführer (engl.: Free CArrier)

Frei vereinbarter Frachtführer

FAS

frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship)

vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

FOB

frei an Bord (engl.: Free On Board)

vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

CFR

Kosten und Fracht (engl.: Cost And FReight)

vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

CIF

Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight)

vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

DAT

Geliefert Terminal (engl.: Delivered At Terminal)

vereinbarter Terminal

DAP

Geliefert benannter Ort (engl.: Delivered At Place)

vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

CPT

Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To)

vereinbarter Bestimmungsort

CIP

Fracht und Versicherung bezahlt (engl.: Carriage Insurance Paid)

vereinbarter Bestimmungsort

DDP

Geliefert Zoll bezahlt (engl.: Delivered Duty Paid)

vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Quelle: Wikipedia

 

Pflichten des Verkäufers nach den Incoterms 2010

 

Verla-
dung auf Lkw

Export-Zollan-
meldung

Trans-
port zum Export-
hafen

Entla-
den des LKW im Export-
hafen

Lade-
gebüh-
ren im Export-
hafen

Trans-
port zum Import-
hafen

Entlade-
gebüh-
ren im Import-
hafen

Verla-
den auf Lkw im Import-
hafen

Trans-
port zum Zielort

Einfuhr-Verzol-
lung

Einfuhr-Versteu-
erung

Versich-
erung

EXW

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

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Nein

FCA

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

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Nein

Nein

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FAS

Ja

Ja

Ja

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Nein

Nein

Nein

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FOB

Ja

Ja

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CFR

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Ja

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CIF

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DAT

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DAP

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Ja

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CPT

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Ja

Ja

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CIP

Ja

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Ja

Ja

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Ja

Ja

Ja

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DDP

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

 

Quelle: Wikipedia

 

Firmensitz Scheer:

 

BICHLER TRANSPORTE

Am Heudorfer Kreuz 10/1

D-72516 Scheer

Tel.:  +49 (0) 7572 / 48667 - 55

 

Flugplatz Mengen-Hohentengen:

 

EDTM  48° 3´ 14” N, 9° 22´ 22” E

 

 

Mobil:  +49 (0) 1520 - 3 260 260

(sehr gerne auch per whatsapp oder sms)

 

 

post@bichler-transporte.eu

www.bichler-transporte.eu

 

 

Bürozeiten:

 

Mo. - Fr.  08:00 Uhr - 18:00 Uhr

ausser an Sonn- und Feiertagen

 

 

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Inhaber:

Markus Bichler

 

USt.-ID: DE 289945847

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